Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den vertragsgegenständlichen Nutzungsvertrag eines BeautyCare Pakets bestehend aus den umseits dargestellten Varianten von BeautyCare Paketen (MotionSkins und BeautyCare Shorts, PowerBox, App und Tablet (Produkte) gemäß dem zwischen der EasyMotionSkin Tec GmbH, FN 446877y LG Innsbruck, Gewerbegebiet 47, 6103 Reith bei Seefeld (EMS)und dem Beauty-Studiobetreiber (Vertragspartner) abzuschließenden Nutzungsvertrag, welcher durch Annahme des umseitigen freibleibenden Angebotes durch EMS mittels Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande kommt.
1.2. Der Vertragspartner ist ein gewerblich tätiges Unternehmen im Bereich des Gesundheits- und Fitnesswesens, es handelt sich daher um ein beiderseitiges Unternehmergeschäft.
2. Kaufvertragsspezifische Bestimmungen
2.1. Die vereinbarte Startgebühr wird mittels Einmalzahlung entrichtet und mittels SEPA-Lastschriftverfahren von EMS eingezogen. Der Vertragspartner kann für die Finanzierung der Startgebühr einen Leasingvertrag mit einer Bank seiner Wahl abschließen.
2.2. Der Kaufgegenstand bleibt im alleinigen Eigentum von EMS.
3. Nutzungsvertragsspezifische Bestimmungen
3.1. Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird im sog. Pay-Per-Use Verfahren erhoben und beträgt EUR 0,40 pro Minute. Dieses Entgelt wird monatlich jeweils am Ersten des Folgemonats erhoben und zur Zahlung fällig. Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren von EMS eingezogen. Befindet sich der Vertragspartner mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann EMS den Vertrag einseitig kündigen. Allfällig zu leistende Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Vertragspartner zu prüfen, behördlich anzumelden und gegebenenfalls zusätzlich zum Nutzungsentgelt zu tragen.
3.2. Mit Beginn des 4. Vertragsmonats wird ein Mindestumsatz von EUR 100,00 netto erhoben. Bei Nicht-Erreichen dieses Umsatzes in zwei Monaten in Folge behält sich EMS ein Sonderkündigungsrecht vor. Die Ware muss dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen an EMS zurückgegeben werden.
3.3. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Erstlaufzeit von 12 Monaten schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate.
3.4. Die Kündigung ist erst ab dem Tag der vollständigen Rücksendung der Produkte an EMS wirksam. Sofern die Produkte nicht binnen 5 Werktagen nach Vertragsende vollständig an die EMS übergeben werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, bis zur tatsächlichen Übergabe eine Gebühr von EUR 10,00 netto pro Verzugstag an EMS zu entrichten.
3.5. EMS stellt dem Vertragspartner während der Vertragslaufzeit funktionierende Produkte zur Verfügung. Der Vertragspartner verpflichtet sich zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Versicherung. Der Vertragspartner kommt für sämtliche nicht von EMS verursachte oder durch übliche Abnützung (Verschleiß) entstandene Schäden an den Produkten auf, ebenso bei Diebstahl oder Verlust der Produkte.
3.6. Für rein technische und nicht vom Vertragspartner verschuldete Probleme an Soft- und Hardware kommt EMS auf und wird dem Vertragspartner zeitnah einen angemessenen Ersatz zur Verfügung stellen oder eine Reparatur bewerkstelligen. Ein allfälliger Schadensfall ist unverzüglich an EMS zu melden.
Gemeinsame Bestimmungen:
4. Zahlungsverzug und Überlassung der Produkte an Dritte
4.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges durch den Vertragspartner betreffend Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag werden Verzugszinsen gemäß § 456UGB vereinbart. Durch den Vertragspartner verursachte Bankgebühren für Rücklastschriften udgl werden dem Vertragspartner mit pauschal 5,00 € netto je Rücklastschrift berechnet.
4.2. Eine Überlassung an Dritte zur dauerhaften Benutzung der Produkte ist dem Vertragspartner strikt untersagt. Die Überlassung der Produkte durch den Vertragspartner an andere Unternehmen oder natürliche Personen zum Zweck der weiteren Überlassung der Produkte an Dritte ist ebenfalls strikt untersagt (Retail-Verbot).
4.3. Der Vertragspartner bestätigt im Besitz einer gültigen EMS-Trainerlizenz zu sein und für die Zurverfügungstellung der Produkte an Dritte alle Grundregeln der (deutschen) NiSV Strahlenschutzverordnung zu erfüllen und diese umfangreich über das EMS System aufzuklären.
4.4. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte von Dritten sachgerecht verwendet werden und diese in die Nutzung derart einzuschulen, dass der größtmögliche Anwendungs- bzw. Gesundheitserfolg gewährleistet ist. Ebenso hat der Vertragspartner Dritte in den Gebrauch der Produkte derart einzuweisen, dass eine Beschädigung oder übermäßige Abnützung der Produkte vermieden wird.
4.5. Der Vertragspartner bestätigt, dass er von EMS eine eingehende Einschulung hinsichtlich der sachgerechten Verwendung, Instandhaltung und Pflege sowie der (technischen) Wartung der Produkte erhalten hat. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen inklusive allfälliger rechtsgültiger Einverständniserklärungen nach DSG bzw. DSGVO eingehalten werden. Für allfällige Nachteile von EMS, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, hat der Vertragspartner EMS schad- und klaglos zu halten.
4.6. Allfällige Reklamationen durch Endkunden hinsichtlich der Produkte sind ausnahmslos vom Vertragspartner aufzunehmen und vom Vertragspartner direkt an EMS zu melden. Kontaktaufnahmen durch Dritte welcher Art auch immer werden von EMS nicht bearbeitet. Der Vertragspartner hat Dritte explizit darauf hinzuweisen.
5. Gewährleistung und Schadenersatz
5.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nach UN-Kaufrecht nachzuweisen. Diese Beweispflicht von Mängeln gilt auch für die ersten 6 Monate.
5.2. Zum Schadenersatz ist EMS in allen denkbaren Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EMS ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
5.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet EMS nicht.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Vertragspartners mit (Gegen-)Forderungen von EMS, insbesondere mit Entgeltforderungen, aber auch mit Forderungen aus Wertsicherungsansprüchen und Schadenersatz ist für den Vertragspartner ausgeschlossen.
6.2. Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die ausschließliche und alleinige Zuständigkeit des sachlich für Innsbruck, Österreich zuständigen Gerichtes. Auf dieses Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen zur Anwendung.
6.3. Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt (bzw. verstoßen), so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame ersetzen, die redliche Vertragsparteien für den konkreten Sachverhalt getroffen hätten.
6.4. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Vertragsteilen unterfertigt wurde.